AGB / DEKLARATION

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil unserer Offerten
und Auftragsbestätigungen.

Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer nach OR und werden mit der Bestellung eines Werkes oder
einer Ware verbindlich. Nachträglich vom Kunden gewünschte Konstruktions- oder
Leistungsänderungen gegenüber unserer Bestätigung sind kostenpflichtig. Der Besteller hat uns spätestens
mit der Bestellung auf gesetzliche Vorschriften und Normen sowie auf behördliche Verfügungen aufmerksam
zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung und Leistung, sowie die Krankheits- und
Unfallverhütung beziehen.

Unsere Planskizzen, Modelle und Angebote bleiben unser Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt.
Diese werden den Interessenten persönlich anvertraut und dürfen, ohne unsere schriftliche Einwilligung,
weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden schriftlich vereinbart oder von uns bestätigt
sind. Entsprechende Zusagen unsererseits stehen immer unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Bei Verzug wird der Kunde informiert und ein Anspruch
mit Haftung ist ausgeschlossen.

Naturprodukte verfügen grundsätzlich über stark unterschiedliche Eigenschaften und
Merkmale. Diese naturbedingten Differenzen sind zu erwarten und können nicht ausgeschlossen und nicht
als Mängel bezeichnet werden. Dazu gehören insbesondere:
– Massivholz
– Furnier
– Naturstein
– Keramik
– Holzwerkstoffe u.a.

Die Bausituation muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes
Arbeiten ermöglichen. Für die Arbeitssicherheit muss der Besteller kostenlos ein Gerüst stellen.
Bei Bauten mit mehr als 2 Stockwerken, inkl. Erdgeschoss, sind bauseits Aufzugsmöglichkeiten sowie für
schwere Lasten wie Granitabdeckungen, Food-Center etc. muss bauseits ein Kran unentgeltlich zur
Verfügung gestellt werden. Ein Stromanschlüsse muss innerhalb von ca. 50m von der Montagestelle sein.
Die Stromkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Unsere Rechnungen sind gemäss den Vereinbarungen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden
5 % Verzugszinsen und Spesen verrechnet. Eine nicht erfolgte Zahlung hat eine Anmeldung im
Bauhandwerkerpfandrecht zur Folge.

Unsere Leistungen und Waren sind bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Ware darf weder
veräussert oder verpfändet werden, noch darf der Auftraggeber
anderweitig darüber verfügen.

Mit der Auslieferung oder Montage der Ware gehen die Bestimmungen von Nutzen und Gefahr auf den
Besteller über.

Unsere Gewährleistungsfristen sind fünf Jahre auf Möbel und Schreinerarbeiten sowie zwei Jahre auf
Apparate. Von der Garantie ausgeschlossen sind: Risse und Beschädigungen an Glas, Keramik und Stein,
sowie Schäden von unsachgemässer Benützung, Auch Kratzer im Glaskeramik – Kochfeld sowie im
Spülbecken sind normal und sind kein garantiepflichtiger Mangel. Auch Schäden für Diebstahl oder
Gewalteinwirkung von Ungekannt auf der Baustelle sind von der Garantiepflicht ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Lenzburg (CH).

Als anwendbares Recht gilt nur schweizerisches Recht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in jedem Falle verbindlich. Anders lautende
Bedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns bestätigt und unterzeichnet sind.

Staufen, Mai 2020